Rechte und Pflichten eines Hauseigentümers

Ein eigenes Haus ist für viele ein Traum, aber es geht auch mit einiger Arbeit einher und vieles muss beachtet werden. Ein Hausbesitzer hat nicht nur Rechte – er hat auch gewisse Pflichten, die er erfüllen muss. Was gehört dazu?

Unterscheidung zwischen Rechten, Pflichten und nötigen Wartungsarbeiten

Nicht alles, was am Haus notwendigerweise regelmäßig gemacht werden muss, ist rechtlich zwingend. So gibt es einige Arbeiten, die sinnvoll sind, aber vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben sind. Dazu gehören vor allem Arbeiten, die Schäden und somit späteren Kosten des Hausbesitzers selbst vorbeugen. Ein Beispiel ist das regelmäßige Reinigen der Dachrinne, Sanierungsarbeiten an Fassade oder den Innenräumen oder die Dachreinigung, die am besten durch einen Profi wie Dachreinigung über Reinigungstechnik Hartmann ausgeführt werden sollte. Davon abzugrenzen sind die rechtlich vorgeschriebenen Arbeiten, die für den Hausbesitzer zwingend sind.

Welche Rechte hat ein Hauseigentümer?

Neben den Pflichten hat ein Hauseigentümer natürlich auch Rechte, was für viele das eigene Haus so attraktiv macht. Der Hauseigentümer darf mit seinem Eigentum verfahren, wie er möchte. Er kann es selbst bewohnen, er kann es vermieten oder auch wieder verkaufen. Theoretisch kann er das Haus auch einfach leer stehen lassen. Er darf bauliche Veränderungen nach Belieben vornehmen und braucht sich hierfür nur dann Genehmigungen einholen, wenn es sich um Zusatzbauten im Außenbereich, wie Garagen oder Anbauten handelt. Auch hat ein Hauseigentümer ein Schutzrecht gegenüber Dritten. Diese dürfen das Eigentum nicht betreten oder beschädigen.

Welche Pflichten hat ein Hauseigentümer?

Mit dem Eigentum an einem Haus gehen auch Pflichten einher, die oft als lästig empfunden werden, aber dennoch durchgeführt werden müssen. Diese Pflichten sind vom Gesetzgeber ausformuliert und sorgen in erster Linie dafür, dass die Sicherheit Dritter nicht beeinträchtigt wird.

  1. Verkehrssicherungspflicht

Der Schutz Dritter beginnt bei der Verkehrssicherungspflicht. Alle zum Eigentum gehörenden Teile des Grundstückes, wie Gebäude, Bauteile und Einrichtungen, müssen „verkehrssicher“ gehalten werden. Was bedeutet dies? Es bedeutet, dass alles so gesichert sein muss, dass ein Dritter keinen Schaden nehmen kann. Auf dem Gehweg darf sich daher kein glitschiges Laub ansammeln, es dürfen keine Bauteile rumliegen, über die gestolpert werden kann, und der Weg zum Haus sollte freigehalten werden. Auch muss das Dach so sicher sein, dass keine Ziegel o.ä. herunterfallen können.

 

  1. Räum- und Streupflicht

Bei Schneefall trifft den Hauseigentümer eine Räum- und Streupflicht, damit Dritte nicht auf Schnee oder Eis ausrutschen. Diese Pflicht kann auf die Mieter übertragen werden, es muss aber dafür gesorgt werden, dass diese auch eingehalten wird. Viele Eigentümer beziehen sich hier auf die Tatsache, dass es auf Schnee weniger rutschig ist, als wenn der Schnee weggefegt wird, wenn sie das Räumen umgehen wollen. Tatsächlich ist das auch so – Geräumt werden muss aber trotzdem.